Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 28.12.2022

1 Die FUNKE Services GmbH („FUNKE“) übernimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit des jeweiligen Lokalsenders die Ausführung von Werbesendungen im Rundfunk und/oder von Werbemitteln in Informations- und Kommunikationsdiensten einschließlich des Internets zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung. Die Verbreitung der Werbemittel erfolgt auf den Websites der FUNKE angeschlossenen Hörfunksender. FUNKE verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihr angenommenen und schriftlich bestätigten Aufträge. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, FUNKE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Zur Erfüllung der hier normierten Verpflichtungen von FUNKE bedient sich FUNKE der Westfunk GmbH & Co. KG sowie der jeweiligen Lokalsender. Vertragspartner wird jedoch im Verhältnis zum jeweiligen Kunden/Auftraggeber ausschließlich FUNKE.

2a Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
– Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern;
– aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link).

2b Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von FUNKE als Werbung gekennzeichnet.

3 FUNKE behält sich vor, die Ausführung auch rechtsverbindlich angenommener Aufträge wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen.

4a Für Werbesendungen werden die vereinbarten Sendezeiten möglichst eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Tageszeiteinteilung oder in
bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüberhinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

4b Für die Platzierung von Online-Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5a Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie bestmöglich nachgeholt. Hat der Auftraggeber objektiv und nachvollziehbar kein Interesse mehr an einer Ausstrahlung, so wird bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegen FUNKE sind ausgeschlossen.

5b Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der Online-Werbemittel werden von FUNKE nach Möglichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von FUNKE oder dem jeweiligen Sender nicht zu vertretenden Umständen, wie z. B. technischen Störungen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt online präsentiert werden, so sind FUNKE und der Sender berechtigt, die OnlinePräsentation des Werbemittels vorzuverlegen oder nachzuholen. Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschiebung der Online-Präsentation handelt.

5c Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und FUNKE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als genehmigt.

6 Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Dateien/Sendebänder verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind oder von FUNKE gem. Ziffer vier der allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt wurden, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Gegen FUNKE können wegen der Ausstrahlung eines falschen Spots keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Spot vom Auftraggeber oder von dessen Beauftragtem versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet war. Bei fernmündlich oder schriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.

7 Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Werbemittel im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung/Onlinevermarktung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt FUNKE bzw. die jeweilige Betriebsgesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA/GVL notwendigen Angaben über Produzenten, Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Wird FUNKE oder der jeweilige Lokalsender wegen des Inhaltes von Werbemitteln von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen FUNKE oder dem Lokalsender daraus entstehenden Schaden.

8 Der Sender gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages. Bei nicht ordnungsgemäßer Schaltung eines Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Sender eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist das Werbemittel erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Senders, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen sind Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Werbeauftrag zu zahlende Entgelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Sender darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. Alle offensichtlichen Mängel sind binnen vier Wochen schriftlich geltend zu machen.

9 Ein Werbefunkauftrag mit Jahresabschluss ist im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Funkspots eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Auftragsbeginn der ersten Ausstrahlung des Funkspots abzuwickeln. Bei Werbefunkaufträgen mit Jahresabschluss ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb des vereinbarten Zeitraumes auch über die im Auftrag genannten Sekunden hinaus weitere Sekunden abzurufen. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die FUNKE nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass FUNKE zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von FUNKE beruht.

10 Leistungen werden nach Ausstrahlung berechnet. Das Zahlungsziel beträgt generell 10 Tage, die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar. Bei Erteilung eines SEPA-Mandates wird 1 % Skonto gewährt. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. FUNKE berechnet Verzugszinsen in banküblicher Höhe ab dem Zeitpunkt des Verzuges sowie anfallende Mahngebühren.

11 Preiserhöhungen werden sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch FUNKE gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderungen schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit.

12 Alle Preisangaben verstehen sich brutto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nachlässe werden laut Nachlass-Staffel gewährt. Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 50 %. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger, hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

13 Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – auf die in der Preisliste ausgewiesenen Preise – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme nach Abzug aller Kundennachlässe.

14 Wird ein vereinbarter Umsetzungstermin kurzfristig (kürzer als 15 Arbeitstage vor Umsetzung) vom Auftraggeber storniert oder verschoben, so kann FUNKE 50 % des stornierten oder geschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtauftragsvolumen bleibt davon unberührt.

15 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Werbemitteln endet für FUNKE drei Monate nach der letzten Ausstrahlung. Nach Ablauf dieser Frist ist FUNKE berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
Unterlagen, die nicht Eigentum von FUNKE sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Eine anfallende Haftung wird auch bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

16 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Geschäftspartner Essen.

Hier gibt es die AGB zum Download.